Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)
der Fa. SCHÖNKE – Zubehör für Baumaschinen (Verkäufer)
Diese Bedingungen gelten ab der ersten Lieferung auch für eventuelle Nachsendungen bzw. Neugeschäfte, ohne daß eigens erneut darauf verwiesen werden muß. Abweichungen und mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
1. Angebot und Auftrag
Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend; ein Zwischenverkauf ist vorbehalten.
Eine -auch telefonische- Bestellung wird durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers verbindlich. Bei stillschweigender oder einseitiger Nichterfüllung des Vertrages seitens des Käufers steht dem Verkäufer der ihm entgangene Gewinn (mindestens jedoch 15% des Auftragswertes plus entstandener Unkosten) zu. Der Verkäufer liefert aufgrund der vom Käufer gemachten Angaben. Nicht fertigungsbedingte maßliche Abweichungen, die Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen bedingen, sind dem Verkäufer nicht anzulasten, auch wenn er (z.B. bei Gummiketten) mangels genauer Kundenangaben nach bestem Wissen eine Größe selbst vorgeschlagen hat.
2. Erfüllungsort und Versand
Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz des Verkäufers, für alle Lieferungen die jeweilige Versandstation. Auch im Falle frachtfreier (oder Ersatz-) Lieferung erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers (Incoterms bzw. CMR gelten entsprechend). Die Transportarrangements führt der Verkäufer im stillschweigenden Auftrag des Käufers durch. Versicherungen werden nur auf Verlangen und auf Kosten des Käufers abgeschlossen. Haftungsansprüche des Verkäufers gegen den Spediteur gehen auf den Käufer über bzw. werden hiermit an diesen abgetreten.
3. Lieferung und Abnahme
Lieferfristen basieren auf den Angaben der Unterlieferanten/Hersteller (Abgangsdatum) und werden möglichst eingehalten. Sie sind jedoch ohne Verbindlichkeit für den Verkäufer; insbesondere wenn Umstände eintreten, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, gleichgültig, ob bei einem Unterlieferanten oder beim Verkäufer. Die Lieferung erfolgt nur an den vom Käufer angegebenen Ort. Nachträglich vom Käufer veranlaßte Änderungen müssen vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden und gehen zu Lasten des Käufers. Wird der angestrebte Liefertermin um mehr als 3 Wochen überschritten, kann der Käufer die gesetzlichen Rechtsmittel anwenden; weitergehende Schadenersatzansprüche [sh. auch *)] stehen ihm nicht zu. Fehlmengen und Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei Annahmeverweigerung gehen alle daraus entstehenden Kosten und eventuelle Schäden sowie das Risiko für den Rücktransport zu Lasten des Käufers. Rücksendungen werden ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht angenommen. Im Falle von Rücknahmen behält sich der Verkäufer eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10% vor.
4. Gewährleistung, Aufrechnung
Garantieansprüche auf vom Verkäufer gelieferte Artikel entsprechen den Bedingungen der Unterlieferanten bzw. Lieferwerke und gelten nur für Neuwaren. Bei Verkäufen aus Lagerauflösungen sind das max. 6 Monate. Mängel sind sofort nach Erkennen schriftlich in aussagefähiger, bebildeter Form anzuzeigen. Sollte sich trotz- dem die Notwendigkeit einer Prüfung beim Hersteller ergeben, trägt der Käufer vorläufig die daraus entste- henden Kosten. Im Falle berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge werden diese Kosten erstattet. Darüber hinaus bleibt dem Verkäufer vorbehalten, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte durch Ersatzlieferung auszuschließen. (*) Weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Aus-, Einbau-, Transport- und Verwaltungskosten, Ersatz sonstiger Schäden, insbesondere Folgeschäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, entfallen.) Der Verkäufer kann dem Käufer dessen Nutzungsanteil an der Ware, frühestens nach 6 Monaten ab Lieferung, in Anrechnung bringen. Zur Rücknahme beschädigter Ware bzw. deren Entsorgung ist er nicht verpflichtet. Der Käufer verzichtet auf die Aufrechung mit Gegenforderungen jeder Art und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. Durch jedwede eigenmächtige Zahlungskürzung verliert der Käufer automatisch sämtliche möglichen Ansprüche gegen den Verkäufer.
5. Zahlung
Die Kaufpreisforderungen des Verkäufers sind grundsätzlich in voller Höhe bei Lieferung fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde bzw. auf den Rechnungen steht. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, ohne daß es einer Mahnung bedarf, ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Bezahlung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der EZB zuzüglich evtl. angefallener Mahngebühren berechnet. Bei Zahlungsverzug werden automatisch alle noch offenen Forderungen des Verkäufers sofort fällig. Im Falle von Teillieferungen ist der Verkäufer bei Zahlungsverzug des Käufers von noch ausstehenden Lieferungen ohne jede Haftung befreit. Vorauszahlungen für anzufertigende Produkte sind sofort, spätestens aber 20 Tage vor Lieferung und für Lagerprodukte max. 5 Arbeitstage nach Auftragsbestätigung zu leisten. Erfolgt die Vorauszahlung nicht rechtzeitig, kann der Verkäufer den Auftrag stornieren und Schadenersatz fordern (sh.Abs.1).
6. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorgehalt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung. Bei Annahme von Schecks oder Wechseln gilt das bis zu deren Einlösung. Der Käufer hält die unter Vorbehalt stehende Ware während der Dauer des Eigentumvorbehalts in bestem Zustand und hat sie auf seine Kosten gegen Schäden aller Art sowie Diebstahl zu versichern. Versicherungsansprüche gehen auf den Verkäufer über.
7. Kundenschutz
Kunden mit Händlerstatus erfragen bitte die entsprechenden Bedingungen.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien ist Freiburg i. Br. 9. Sonstiges Vorstehende AGB schließen Einkaufsbedingungen des Käufers aus. Sollten einzelne Bedingungen ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Glottertal, im März 2010